Stellungnahmen von Verbänden zur Novellierung der EnEV

Stellungnahmen der BAK zur Novellierung der EnEV 2009

Die Schnelligkeit, mit der die Bundesregierung ihre Klimaschutzziele vorantreibt, irriert zunehmend die mit der Umsetzung befassten Berufsgruppen, allen voran die Architekten und Ingenieure. Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung aus dem Jahr 2007, ist der Zeitpunkt für die Bundesarchitektenkammer erreicht, die Verordnung und deren Durchführung einer kritischen Prüfung zu unterziehen. In ihrer Stellungnahme vom 29. April 2008 wird die BAK eindeutig: "Der Verordnungsentwurf birgt etliche handwerkliche Fehler sowie erhebliche Unsicherheiten bezüglich der Praxisgerechtigkeit und ist nicht konform mit heute üblichen und anerkannten Bauweisen. (...) Des weiteren entsteht Intransparenz, Rechtsunsicherheit und erheblicher Aufwand, z. B. für Schulungen, Erwerb neuer Software, u.a".

Das 14seitige Dokument geht sehr detailliert auf den Entwurf der Bundesregierung ein und benennt alle Schwachpunkte, die nicht zuletzt auch zur Verwirrung der Öffentlichkeit beitragen. Damit steht die Akzeptanz der EnEV und des Energieausweises, der ab 1. Juli 2008 verbindlich ist, auf dem Spiel! Erschwerend hinzu kommt, dass die Risiken, die in den ungeprüften Faktoren der EnEV enthalten sind, der Architektenschaft und dem Ingenieurwesen aufgebürdet werden.

 

Auch für den BVEW ergeben sich zahlreiche kritische Punkte. Besonders im Hinblick auf die unzureichende Evaluierung von Berechnungsdaten, die dem Energieausweis zugrunde liegen und dem damit entstehenden Haftungsrisiko für Architekten und Ingenieure.

 

Was also tun? Der BVEW will den energieberatend Tätigen pragmatische Hilfestellung geben. Was den Berufsstand durchweg auszeichnet ist seine hohe Qualität, sein enormes Know How und die grosse Akzeptanz in der Bevölkerung. Dies darf nicht durch mangelhafte Gesetzesvorlagen konterkariert werden. Wir setzen uns für eine fundierte juristische Aufklärung ein, die den Betroffenen das Rüstzeug gibt, ihre Dienstleistungen nach wie vor qualifiziert und fachgerecht anbieten zu können, ohne das Damoklesschwert der möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung über sich zu haben.  

 

Unstreitig ist, dass früher oder später juristische Präzedenzfälle geschaffen werden, an deren Ende eine der betroffenen Branchen den Schwarzen Peter für Bau- bzw. Gebäudemängel, die im Zusammenhang mit energetischen Sanierungsmaßnahmen stehen, zugeschoben bekommen wird. Nun kann sich jeder der Beteiligten ausrechnen, wen es eher trifft. Die gutorganisierte Industrie oder die zum Einzelkämpfertum neigenden Selbständigen und freiberuflich Tätigen. Die Architekten und Ingenieure tun gut daran, sich für diese Fälle zu rüsten. Besser heute als morgen!

 

Stellungnahmen anderer Verbände zur EnEV 2009:

 

Stellungnahme des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks

 

Stellungnahme der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft

 

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerksbau e. V.

 

Fachliche Stellungnahme des Instituts Wohnen und Umwelt