Niedrigenergiehaus

amerikanisches Low-Energy-House

Dieser Standard stammt aus dem Jahr 1998 mit der heute veralteten Wärmeschutzverordnung WSV. Hier wird lediglich die Minimierung des Heizenergiebedarfs gefordert.

 

Bei Einfamilienhäusern soll dieser kleiner als 70 kWh und bei Mehrfamilienhäusern kleiner als 55 kWh je beheiztem m² Wohnfläche sein.

 

Diese Klassifizierung sagt nichts über die Bauweise des Niedrigenergiehauses aus. So kann z.B. eine Ein-Zimmer-Wohnung, die innerhalb eines großen Wohnblocks liegt und ein großes unverschattetes Fenster nach Süden hat, schon ohne besondere bauliche Maßnahmen Passivhausqualitäten erreichen. Für ein freistehendes Einfamilienhaus mit großer Außenfläche (Dachgauben, Erker etc.), das auf der Südseite von Nachbargebäuden oder Bäumen beschattet und dem Westwind ausgesetzt ist, sind relativ aufwändige Wärmedämmungsmaßnahmen notwendig, um als Niedrigenergiehaus anerkannt zu werden.

Da der Begriff Niedrigenergiehaus gesetzlich nicht eindeutig festgelegt ist, verlangen Banken zur Baufinanzierung einen Wärmebedarfsausweis für das Gebäude. Bei der Vergabe von zinsvergünstigten Baukrediten für Niedrigenergiehäuser werden je nach Kredittyp bestimmte Bemessungsgrenzen festgelegt. Neuerdings können sogar solare Wärmegewinne, die mit einer thermischen Solaranlage erzielt werden, bei der Ermittlung des Jahres-Heizwärmebedarfs gutgeschrieben werden. 

Die konsequente Weiterentwicklung des Niedrigenergiehauses führte zum Passivhaus.

 

Quelle: ImmoScout, Solarserver