KfW-60 Haus
Fordert einen Primärenergieverbrauch von maximal 60 kWh/m²a.
Mit einem Kfw-60 Haus besteht die Möglichkeit, einen Energieverbrauchstandard zu erzielen, der nachprüfbar gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht mehr als 60 kWh Primärenergie verbrauchen darf.
Ein Kfw-60 Haus ist ein Wohngebäudetyp, der durch ein zinsverbilligtes Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) gefördert werden kann. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf Qp nicht mehr als 60 kWh je m² Gebäudenutzfläche AN beträgt. Gleichzeitig muss der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust HT´ den in der EnEV (Anhang 1, Tabelle 1) angegebenen Höchstwert um mindestens 30 % unterschreiten. Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der spezifische Transmissionswärmeverlust HT´ sind nach der EnEV durch einen Sachverständigen (z.B. Bauingenieur) nachzuweisen.
Exkurs:
Der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) ist die Energiemenge, die zur Deckung des Energiebedarfs benötigt wird unter Berücksichtigung der zusätzlichen Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb der Systemgrenze "Gebäude" bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der jeweils einegsetzten Brennstoff entstehen.
Der Transmissionskennwert HT´ entspricht dem mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten inkl. dem Einfluss der Wärmebrücken. Je kleiner der Wert gegenüber dem zulässigen ist, um so besser im Durchschnitt ist das Gebäude gedämmt.
Dieser Haustyp kann mit einer herkömmlichen Heizungsanlage ausgestattet werden. Eine Lüftungsanlage ist nicht unbedingt erforderlich. Durch den verbesserten Wärmeschutz ist man für zukünftige Energiepreissteigerungen besser gerüstet als beim EnEV-Standard-Haus. Mit einem Verbrauch von 30 kWh/m²a für die Heizung und den nach EnEV anzusetzenden 12 kWh/m²a für die Warmwasserbereitung ist mit einem verbesserten baulichen Wärmeschutz und effizienter Haustechnik leicht zu erfüllen. Die Anforderungen an die Luftdichtigkeit der Fugen richtet sich auch hier nach der EnEV. Als Obergrenze sind also maximal 3 Hausvolumen und bei Häusern mit mechanischer Lüftungsanlage 1,5 Hausvolumen pro Stunde bei 50 Pa Unterdruck erlaubt. (BlowerDoor-Messung) Der Jahres-Primärenergiebedarf von bis zu 60 kWh je m² Gebäudenutzfläche AN ist zum Beispiel durch Kombinationen folgender Maßnahmen zu erreichen:
- hochgedämmte Außenwände bis zu 40 cm Dämmstoffdicke
- hochgedämmtes Dach und hoch gedämmte oberste Geschossdecke gegen ein nicht ausgebautes Dachgeschoss
- gedämmte Kellerdecke
- Zweischeiben- oder Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung mit wärmedämmenden Fensterrahmen
- Minimierung von Wärmebrücken
- Lüftungsanlage, kontrollierte Lüftung mit ca. 80 % Wärmerückgewinnung aus der Abluft
- hohe Luftdichtigkeit des Gebäudes
- hermische Solaranlage zur Unterstzung der Warmwasserversorgung, evtl. auch der Heizung
- energieeffiziente elektrische Antriebe der Haustechnik
- energieeffiziente Heizungsanlage, Brennwertkessel, Wärmepumpe, Holzheizung etc.
Bei einem freistehenden Einfamilienhaus gibt verschiedene Umsetzungsstrategien für ein Kfw-60-Energiesparhaus. Im Prinzip lässt sich diese Energieeinsparstrategie
auch auf Zwei-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser übertragen. Es gibt keine Vorgaben zu einem bestimmten Bau- und Energiekonzept, so dass es viele Beispiele und andere technische Variations- und
Kombinationsmöglichkeiten gibt um den max. zulässigen Primärenergieverbrauch nicht zu überschreiten. Gerne erstellen wir für Ihr Wohngebäude ein individuelles Bau- und Energiekonzept.
Quelle: ImmoScout, bauenergiekonzepte.de