Hamburger Klimaschutzverordnung

Ab 1. Juli 2008 gilt die neue Hamburger Klimaschutzverordnung, die die Akzente beim Hausneubau oder im Sanierungsfall noch stärker auf einen Energie-Mix aus Energieeinsparungen, effizienterer Energieumwandlung und den Einsatz

erneuerbarer Energien setzt.

Was regelt die Hamburger Klimaschutzverordnung?

Dort werden die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz von Gebäuden und die Effizienz von Heizungsanlagen festgelegt. Wärmeverluste und der Primärenergiebedarf müssen ab 1. Juli 2008 beim Bau eines Einfamilienhauses um ein Drittel gegenüber den bisher geltenden Normen gesenkt werden. Zu erreichen ist dies durch eine bessere Dämmung von Wänden, Dach und Kellerdecke.

 

Gesetzestext der Hamburger Klimaschutzverordnung

www.klima.hamburg.de


Artikel des Hamburger Abendblatt:
www.abendblatt.de/2008/04/05

Broschüre Hamburger Klimaschutzkonzept:
www.hh1.hamburg.de/Klimaschutz