Die EnEV 2009
Eckpunkte zur EnEV 2009 beschlossen (Inkrafttreten: 1.10.2009)
Die EnEV 2009 im aktuellen Detail finden Sie bei zukunft-haus.info
Historie:
Verschärfung der energetischen Anforderungen um durchschnittlich 30 Prozent geplant. Fahrplan sieht Inkrafttreten zum 1. Januar 2009 vor. (Ergänzung am 23.12.2008: Bundesrat will im Februar 2009 über EnEV 2009 beraten)
Die Bundesregierung hat im August 2007 in Meseberg mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) 29 Eckpunkte festgelegt, um den Klimaschutz in
Deutschland zu stärken. Am 5. Dezember hat das Bundeskabinett ein umfangreiches Paket mit 14 Gesetzen und Verordnungen beschlossen, in denen bereits ein Großteil der Beschlüsse von Meseberg umgesetzt
wird. Zur Weltklimakonferenz auf Bali konnte damit von der deutschen Bundesregierung ein sehr ambitioniertes Energie- und Klimaprogramm präsentiert werden. Mit diesem Programm sollen die gesetzten
Klimaziele in einem kontinuierlichen Prozess bis zum Jahr 2020 erreicht und die hierfür erforderlichen Maßnahmen kosteneffizient ausgestaltet werden.
Als Maßnahme im Gebäudebereich ist u. a. die Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) von zentraler Bedeutung. Das Bundeskabinett hat am 05. Dezember 2007 für die erste Stufe folgende
Eckpunkte der Novellierung der EnEV 2009 beschlossen:
- Die primärenergetischen Anforderungen an Gebäude werden um durchschnittlich 30 % verschärft.
- Nachtstromspeicherheizungen sind stufenweise bis 2020 außer Betrieb zu nehmen. Der erforderliche Austausch wird im CO²-Gebäudesanierungsprogramm nach Maßgabe der durch den Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel gefördert.
- Bis zum Frühjahr 2008 wird in einer zweiten Stufe das Rechenwerk der EnEV an die neuen energetischen Anforderungen angepaßt. Für Wohngebäude wird darüber hinaus eine Umstellung der
Bilanzierung auf die bisher nur für Nichtwohngebäude geltende DIN V 18599 - mit deutlich
vereinfachten Randbedingungen - diskutiert.
Der Entwurf der EnEV 2009 wird dem Bundeskabinett am 21. Mai 2008 zum Beschluss vorgelegt. Anschließend geht die Verordnung zur Zustimmung in den Bundesrat, um am 01.Januar 2009 in Kraft zu
treten.
Das gewählte zweistufige Verfahren soll frühzeitig Planungs- sicherheit für alle Baubeteiligten schaffen und es ermöglichen, dass die EnEV 2009 zeitgleich mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz am 1. Januar 2009 in Kraft treten kann. (Ergänzung am 23.12.2008: Bundesrat will im Februar 2009 über EnEV 2009 beraten)
Neue Novelle der EnEV für Gebäude zum Download:
Nichtamtliche Lesefassung:
www.enev-online.de
Entwurf der Verordnung der Bundesregierung:
www.enev-online.de/enev
Begründung der Verordnung der Bundesregierung:
www.enev-online.de/enev
Quelle: www.enev-online.de
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hält ebenfalls zahlreiche Downloads zum Thema zur Verfügung:
www.bmvbs.de
Quelle: www.bmvbs.de
