Die EnEV 2007
Die im Oktober 2007 novellierte Energieeinsparverordnung stellt Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz und die Effizienz von technischen Anlagen (zum Beispiel Heizungsanlagen) von neu zu errichtenden sowie von zu sanierenden oder zu ändernden Gebäuden. Als ordnungs-
rechtliches Instrument soll die Verordnung den Energiebedarf für die Beheizung von Gebäuden und die Warmwasserbereitung nachhaltig begrenzen. Durch die Zusammenlegung der Wärmeschutzverordnung 1995 und der Heizungsanlagen-
verordnung beruht das Einsparkonzept der EnEV auf zwei Säulen: dem baulichen Wärmeschutz wie Dämmung, Wärmebrücken, Luftdichtheit sowie den anlagentechnischen Komponenten
für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung, Raumkonditionierung, Lüftung und Beleuchtung. In der EnEV gilt das Substitutionsprinzip: Bauherren können in gewissen Grenzen selbst entscheiden, ob sie die
vorgeschriebenen Grenzwerte zum Beispiel über eine gute Dämmung oder eine besonders effiziente Heiztechnik erreichen. Außerdem enthält die EnEV Anforderungen hinsichtlich der Energieausweise für
Gebäude.
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